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Coachingbedingungen

Coachingbedingungen

THE GRYND PROJECT

Diese Coachingbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen THE GRYND PROJECT und den teilnehmenden Athleten.

Mit Beginn des Coachings erkennt der Athlet diese Bedingungen als Grundlage der Zusammenarbeit an.



1. Ziel des Coachings

Das Coaching dient der individuellen sportlichen Entwicklung sowie der Verbesserung von Leistungsfähigkeit, Technik und Belastungsverträglichkeit.

Darüber hinaus unterstützt das Coaching bei der Vorbereitung auf persönliche sportliche Ziele, einschließlich optionaler Wettkämpfe.

Ein bestimmter sportlicher Erfolg oder Leistungsfortschritt kann jedoch nicht garantiert werden.



2. Leistungsumfang

Das Coaching umfasst insbesondere:
• individuelle Trainingsplanung über die Trainingsplattform TrainingPeaks
• regelmäßige Anpassung und Optimierung der Trainingsinhalte
• Feedback zu Trainingseinheiten und Trainingsbelastung
• Unterstützung bei der Planung von Wettkämpfen und Saisonzielen
• Empfehlungen zu Ernährungsstrategien im Trainings- und Wettkampfkontext

Der konkrete Leistungsumfang kann je nach Coachingmodell variieren.

Ein Anspruch auf permanente Erreichbarkeit oder sofortige Rückmeldung besteht nicht.



3. Eigenverantwortung und Gesundheit

Die Teilnahme am Coaching erfolgt eigenverantwortlich.

Der Athlet verpflichtet sich:
• gesundheitliche Einschränkungen, Schmerzen oder Erkrankungen unverzüglich mitzuteilen
• Trainingshinweise verantwortungsvoll umzusetzen
• bei gesundheitlichen Beschwerden gegebenenfalls medizinischen Rat einzuholen

Das Coaching ersetzt keine medizinische Beratung oder Behandlung.

Vor Beginn eines intensiven Trainingsprogramms wird empfohlen, eine sportmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen.



4. Kommunikation

Die Kommunikation zwischen Coach und Athlet erfolgt über vereinbarte Kommunikationskanäle, insbesondere:
• TrainingPeaks
• E-Mail
• WhatsApp (sofern vereinbart)

Rückmeldungen erfolgen in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden an Werktagen.

Ein respektvoller und sachlicher Umgang wird vorausgesetzt.



5. Trainingsanpassungen

Trainingspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Kurzfristige Änderungen aufgrund von:
• beruflichen Verpflichtungen
• gesundheitlichen Einschränkungen
• persönlichen Umständen

sind jederzeit möglich.

Nicht absolvierte Trainingseinheiten werden nicht automatisch nachgeholt oder ersetzt.



6. Wettkämpfe und Events

Die Teilnahme an Wettkämpfen ist freiwillig.

Wettkämpfe können Bestandteil der Trainingsplanung sein, erfolgen jedoch grundsätzlich eigenverantwortlich.

Die Anmeldung zu Wettkämpfen erfolgt in der Regel durch den Athleten selbst, kann jedoch nach Absprache gemeinsam geplant werden.



7. Wettkampf-Guthaben

Im Coachingpreis ist für alle Athleten ein monatliches virtuelles Wettkampf-Guthaben in Höhe von 10 € enthalten.

Dieses Guthaben wird intern verwaltet und ist ausschließlich vorgesehen für:
• Wettkampfanmeldungen
• gemeinsame Laufevents
• Teamstarts

Das Wettkampf-Guthaben stellt keinen monetären Anspruch gegenüber dem Coach dar.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.



8. Jahresbindung und Verfall des Guthabens

Das Wettkampf-Guthaben ist an das jeweilige Kalenderjahr gebunden.

Nicht genutztes Guthaben verfällt zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Zum 1. Januar eines neuen Jahres beginnt das Guthaben wieder bei null.



9. Kündigung, Pausen und Guthaben

Bei Kündigung des Coachings oder vorzeitigem Ausstieg verfällt vorhandenes Wettkampf-Guthaben.

Eine Übertragung auf andere Athleten ist nicht möglich.

Trainingspausen oder kurzfristige Unterbrechungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung von Coachinggebühren.



10. Transparenz

Der Coach führt eine interne Übersicht über die Guthabenstände der Athleten.

Der aktuelle Guthabenstand kann jederzeit auf Anfrage mitgeteilt werden.

Ein Anspruch auf regelmäßige automatische Abrechnung oder Auszahlung besteht nicht.



11. Anpassung der Coachingbedingungen

THE GRYND PROJECT behält sich vor, diese Coachingbedingungen bei Bedarf anzupassen.

Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Vereinbarungen.



12. Verbindlichkeit

Mit Beginn des Coachings bestätigt der Athlet, diese Coachingbedingungen gelesen zu haben und als verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit anzuerkennen.